Kosten

Erstberatung

In einer Erstberatung prüfen wir die Erfolgsaussichten für Ihre Rechtsposition und unterrichten Sie über die Kosten eines Rechtsstreits. Sie erfahren, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt. Für die Erstberatung berechnen wir je nach Aufwand, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zwischen 120 € – 190 € zzgl. einer Auslagenpauschale in Höhe von 20 € sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Kosten nach RVG

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Abrechnungsgrundlage – wie auch im Prozess – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Vergütungsvereinbarung

Es besteht auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Dabei richtet sich der Stundensatz nach Schwierigkeit und Umfang des Mandates. Diese Form der Abrechnung eignet sich insbesondere bei einer beratenden Tätigkeit. Zur Schaffung von Kostensicherheit kann eine Kostenobergrenze vereinbart werden.

Kostenübernahme

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten gemäß Ihrem Versicherungsvertrag und gemäß der einzuholenden Deckungszusage. Wenn gewünscht, holen wir gerne die Deckungszusage für Sie ein.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und für das Gericht.

Chemnitz

Kanzlerstr. 6
09112 Chemnitz

☎ Tel.: 0371 6446465

Hilden

Schwanenstr. 6
40721 Hilden

☎ Tel.: 02103 4185010

Krefeld

Bischofstr. 82
47809 Krefeld

☎ Tel.: 02103-4185010

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