Datenschutz / ANB.digital

Ziel der Einführung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 ist, das Datenschutzniveau europaweit zu vereinheitlichen.

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) gilt als Experte für den Datenschutz. Er soll in einem Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutzrechtlichen Regelungen sicherstellen und Datenschutzverletzungen
verhindern.
In der heutigen Zeit gewinnt der Datenschutz zunehmend an Bedeutung und bindet aufgrund seiner Komplexität viel Zeit und Personal. Oftmals haben aber weder die Geschäftsleitung noch die Mitarbeiter ausreichend Zeit zur Bewältigung dieser Aufgabe. Schließlich gehört das Einhalten datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht zum Kerngeschäft und „Geld verdient man hiermit nicht“.

Weil die Aufgaben im Datenschutz zu umfangreich sind und das Zeitfenster für Mitarbeiter im Unternehmen in der Regel zu klein sind, empfiehlt es sich, diese herausfordernde Tätigkeit einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu übertragen. Der DSB unterstützt Sie dabei, die finanziellen und organisatorischen Risiken, die mit einem unzureichenden Datenschutz verbunden sein können, zu minimieren.

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat weiterhin die Aufgabe, die mit einem behördlichen Verfahren verbundenen möglichen Konsequenzen zu reduzieren. 

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